Annahmerichtlinien
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen entwickeln alle Kraftfahrtversicherungen eigene Annahmerichtlinien. Diese dienen dazu, die Aufnahme der zu versichernden Risiken besser zu steuern. Die Annahmerichtlinien sind zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen unterschiedlich.
So könnte beispielsweise Ihr Fahrzeug, das sich an einem Standort außerhalb Deutschlands befindet, möglicherweise nicht versichert sein.
Ein Beispiel für ein anfragepflichtiges Risiko ist die Kaskoversicherung für ein sehr wertvolles Fahrzeug.
Grundsätzlich gilt: Die Annahmerichtlinien eines Kraftfahrtversicherers dürfen die strengen Annahmegrundsätze des Pflichtversicherungsgesetzes nicht verletzen. Sie beschränken sich daher in den meisten Fällen darauf, eine vorläufige Deckung nicht zu erteilen, bzw. auf bestimmte gewerbliche Risiken nicht zu erteilen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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