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Antrag

Im Antrag für die Kraftfahrtversicherung sind alle risikorelevanten Angaben
* zum Fahrzeug,
* zur Fahrzeugnutzung,
* über Sie als Versicherten,
* über den Versicherungsumfang

von Ihnen zu nennen.

Darüber hinaus werden Versicherungsbeginn, Vertragsdauer und individueller Versicherungsbeitrag vereinbart. Möchten Sie die Versicherung wechseln, haben Sie als Antragsteller die Auskunftspflicht zum bisherigen Vertragsstand (Schadenverlauf, Schadenfreiheit etc.).

Der Gesetzgeber verpflichtet die Versicherungsunternehmen, in den Anträgen über die Widerrufs- und Widerspruchsmöglichkeiten durch den Versicherten zu informieren.
Für private Kraftfahrtversicherungsanträge beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage nach Unterzeichnung des Antrags, wenn die Vertragslaufzeit länger als 1 Jahr betragen soll.
Möchten Sie, dass über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hinaus auch für Fahrzeug- und Insassenunfallversicherung vorläufige Deckung erteilt werden soll, muss dies im Antrag gesondert vereinbart werden.

Wenn Sie einen Versicherungsantrag unterschreiben, dann liegt nach BGB eine einseitige Willenserklärung vor, die in einen rechtswirksamen Vertrag übergeht, wenn sie von der Versicherung angenommen wird (übereinstimmende Willenserklärung). Der Antrag gilt dann als angenommen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen eine Ablehnung bzw. ein abweichendes Angebot von Ihrer Versicherung erhalten.

Schadenfreiheitsklassen [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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