Beendigung des Versicherungsschutzes
Versicherungsverträge werden üblicherweise für eine längere Zeit abgeschlossen. Eine Beendigung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:
- Wagniswegfall, d. h. das versicherte Risiko fällt weg und die Versicherung wird dadurch gegenstandslos. Ihnen als Versichertem gebührt die Prämie bis zum Zeitpunkt des Wagniswegfalls, z.B. wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden.
- Kündigung von einem der Vertragspartner. Wirksam wird eine Kündigung mit Zugang beim Vertragsgegner. Man unterscheidet hierbei die ordentliche bzw. die außerordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zu einem im Versicherungsvertrag festgelegten Kündigungstermin unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die außerordentliche Kündigung erfolgt nach einem bestimmten Anlass (Kündigungsgrund) bereits vor Ablauf des Vertrages.
Gründe hierfür können sein: Prämienverzug, Veräußerung des versicherten Fahrzeugs, Versicherungsfall.
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