Start » Versicherungslexikon » Autoversicherung Lexikon » Besitzer

Besitzer

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Anders als beim Eigentümer erhält der Besitzer keine rechtliche Zuordnung der Sache, sondern lediglich eine Beziehung.

Beispiel:
Der Dieb erlangt Besitz über eine Sache, die nicht sein Eigentum ist. Zu Gunsten eines Besitzers wird vermutet, dass der Besitzer auch Eigentümer einer Sache ist. Das gilt jedoch nicht gegenüber einem früheren Besitzer, dem die Sache gestohlen wurde, verloren gegangen bzw. abhanden gekommen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Autoversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Autoversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de