Deckung
Die Versicherung erteilt Ihnen als Versichertem im Versicherungsfall "Deckung". Dieses Verhältnis zwischen Haftpflichtversicherer und Versicherungsnehmer ist im Versicherungsvertrag geregelt und ist daher ein "Vertragsverhältnis", wonach die Versicherung das festgelegte Risiko übernimmt. Bestandteil der Deckung durch die Versicherung ist auch die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen und den damit verbundenen Kosten.
Vorläufige Deckung [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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