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Doppelkarte

Auf Grund der gesetzlichen Versicherungspflicht verlangt die Zulassungsstelle vor Zulassung des Kraftfahrzeugs eine Bestätigung, dass für das zuzulassende Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Deswegen ist die Kraftfahrthaftpflichtversicherung auch eine Pflichtversicherung. Diese auch als "Deckungs-" oder "Doppelkarte" bezeichnete Versicherungsbestätigung erhalten Sie in der Regel nach Unterschrift unter einen Versicherungsantrag durch Ihre Versicherung.

Die "Deckungs-" oder "Doppelkarte" bestätigt Versicherungsschutz ab Fahrzeugzulassung nur für die Haftpflichtversicherung. Versicherungsschutz für das Fahrzeug und die Insassen, die Fahrzeug- und Insassenunfallversicherung, müssen Sie in Ihrem Antrag besonders vereinbaren.

Pflichtversicherungsgesetz [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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