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Ehegattenregelung

Die Ehegattenregelung, die bei den meisten Versicherern existiert, besagt:

Ein PKW kann in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, wenn auf den/die Ehegatten/-gattin bereits ein PKW zugelassen und dieser mindestens in der SF-Klasse 1/2 eingestuft ist. Außerdem müssen Sie sich mindestens seit einem Jahr im Besitz einer Fahrerlaubnis für PKW oder Motorrad befinden, die von einem EG-Mitgliedsstaat ausgestellt ist.

Für die Ehegatten- sowie für die Führerscheinregelung gilt gleichermaßen:

Ist ein Fahrzeug in Klasse 0 eingestuft und im Verlaufe des Vertrages tritt ein Ereignis im Sinne der o. g. Regelungen ein, kann das Versicherungsverhältnis auf Ihren Antrag zu diesem Zeitpunkt unter den günstigeren Bedingungen neu begründet werden. Dadurch können für Sie weitere Vorteile im Schadenfreiheitsverlauf entstehen.

Führerscheinregelung [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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