Elementarereignisse
Elementarereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung versichert. Dazu gehören Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Sturm bedeutet eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Bei dieser und den anderen elementaren Gefahren ist nur die unmittelbare Einwirkung der Gefahr auf das Fahrzeug versichert.
Ein ereignisbedingtes Fahrverhalten, das zu Schäden am versicherten Fahrzeug führt, ist hingegen über die Fahrzeugteilversicherung nicht abgedeckt.
Beispiel:
Ein Fahrzeug weicht vor einem sturmbedingt umgestürzten Baum aus und landet im Straßengraben. In diesem Fall ist eine Regulierung nur über die Fahrzeugvollversicherung möglich.
Fahrzeugteilversicherung [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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