Fahrzeuggruppen
Die Tarifbestimmungen gehen von drei Fahrzeuggruppen aus:
- untere Fahrzeuggruppe: zulassungspflichtige Krafträder und Roller, PKW, Lieferwagen, Krankenwagen, Campingfahrzeuge;
- mittlere Fahrzeuggruppe: Personenmietwagen, Taxen, LKWs im Werksverkehr;
- obere Fahrzeuggruppe: Busse, alle KFZ des gewerblichen Güterverkehrs.
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