Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
Während die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht zur Abdeckung von Sachschäden am eigenen Fahrzeug keine Versicherungspflicht. Gerade im privaten Bereich ist ein Teil der Fahrzeuge finanziert. Reparatur oder gar Wiederbeschaffung eines Kraftfahrzeugs nach einem Schadenfall sind in den wenigsten Fällen einkalkuliert. Eine Fahrzeugversicherung sichert Ihnen, je nach vereinbartem Versicherungsumfang, die Möglichkeit der fachgerechten Reparatur oder Wiederbeschaffung des Kraftfahrzeugs und entlastet Sie wirtschaftlich spürbar.
Die allgemeinen Ausschlüsse gemäß VVG treffen in vollen Umfang auch auf die Fahrzeugvollversicherung zu. Damit sind Schäden durch Vorsatz und in Abweichung von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch durch grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung nicht versichert.
Beispiele:
- bewusst herbeigeführter Unfallschaden (Vorsatz),
- Übermüdung am Steuer (grobe Fahrlässigkeit).
Des Weiteren besteht Leistungsfreiheit der Versicherung bei "reinen Reifenschäden" und bei Unterschlagung des versicherten Fahrzeugs durch denjenigen, dem der Vsie als Versicherungsnehmer das Fahrzeug zur Nutzung überlassen haben.
Die Fahrzeugvollversicherung bietet zusätzlich zu den versicherten Gefahren und Schäden der Fahrzeugteilversicherung Deckung für
* Unfallschäden am versicherten Fahrzeug,
* Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
Unfall [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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