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Gefährdungshaftung

Kraftfahrzeuge stellen durch ihre große Anzahl, ihre Konstruktion und mögliche Geschwindigkeit eine Gefahrenquelle dar, die auch ohne ein menschliches Verschulden Schäden herbeiführen kann. Hier reicht die Haftung nach BGB nicht aus. Der Gesetzgeber verschärft die Haftung auf Schäden, die durch den Betrieb des Kraftfahrzeuges entstehen können, weil der Betrieb eines Fahrzeugs bereits eine "Gefahr" darstellt, deshalb Gefährdungshaftung.

Die Haftungsgrundlagen sind im Straßenverkehrsgesetz StVG geregelt.

Rechtsgrundlagen [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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