Geltungsbereich
Der Geltungsbereich für die Kraftfahrtversicherung ist durch die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung für alle Kraftfahrtversicherer in Deutschland einheitlich definiert:
"Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören."
"In der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung kann eine Erweiterung, in der Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung können auch sonstige Änderungen des Geltungsbereichs vereinbart werden."
Für Sie, als Versicherungsnehmer bedeutet dies die Notwendigkeit einer genauen Prüfung des Bedingungsinhalts vor Vertragsabschluss, ob der angebotene Geltungsbereich Ihren Bedarf abdeckt.
Internationale Versicherungskarte [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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