Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung. Sie leistet für Schäden, die Sie als Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anrichten. Gleichzeitig wehrt sie aber auch unberechtigte Forderungen von dritten Personen Ihnen gegenüber ab (passiver Rechtsschutz) und sie prüft vorher die Verpflichtung zur Haftung.
Da es keinen Versicherungswert (siehe Hausrat-, Wohngebäudeversicherung) gibt, ist die vereinbarte Versicherungssumme reine Höchsthaftungsgrenze für das Versicherungsunternehmen. In der Kraftfahrzeughaftpflicht können Sie auch eine unbegrenzte Deckung erhalten, wobei bei Personenschäden zumeist eine Obergrenze von 8.000.000 € pro Person vereinbart ist.
Gesetzliche Versicherungspflicht besteht u.a. für die Kraftfahrthaftpflichtversicherung, vereidigte Buchprüfer, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser und Statiker, Möbelverkehrsunternehmer, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfergesellschaften, Steuerberater und Notare, für amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer für den Kfz-Bereich. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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