Versicherungslexikon

Halter = Fahrzeughalter

Der Halter eines Kraftfahrzeuges hat die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug. In dieser besonderen Verantwortung haftet er verschärft nach den Grundsätzen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Der Halter des Fahrzeuges wird im Kraftfahrzeugschein dokumentiert.

Eigentümer [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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