Invaliditätsleistung
Der Standard-Bedingungstext lautet: "Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Hat der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Leistung als Rente erbracht.
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein."
Bitte beachten Sie, dass auch hier Abweichungen von Versicherer zu Versicherer vorliegen können. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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