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Kausalität

Kausalität wird auch als ursächlicher Zusammenhang bezeichnet. Versicherungsrechtlich besteht also der Zusammenhang zwischen Schadenereignis und eingetretenem Schaden dadurch, dass das Ereignis als Ursache des Schadens anzusehen ist. Dieser Zusammenhang ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht durch die Versicherung.

adäquater Kausalzusammenhang [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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