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Kfz-Pflichtversicherungsverordnung

Die Verordnung regelt für alle Versicherer einheitlich:

  • Geltungsbereich der Versicherung,
  • Versicherte Schäden,
  • Versicherte Personen,
  • Ausschlüsse,
  • Obliegenheiten des Versicherten vor Eintritt des Versicherungsfalles,
  • Obliegenheiten des Versicherten nach Eintritt des Versicherungsfalles,
  • vorläufige Deckung.

    Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies die Sicherheit, bei jedem in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu vergleichbaren "Allgemeinen Bedingungen" abschließen zu können.

Besonderheit: Die in der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung festgelegten Grundsätze sind Mindestanforderungen. Sie können im Kundeninteresse erweitert werden. So können der Geltungsbereich erweitert, Ausschlüsse und Obliegenheiten aber nur reduziert werden. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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