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Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

In § 10 Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung heißt es:
"Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden ..."

Der Nutzen für Sie als Kunden besteht darin, dass Ihre Haftpflichtversicherung die Berechtigung von Schadenersatzansprüchen Ihnen gegenüber bzw. einer mitversicherten Person prüft.
Sind die Ansprüche berechtigt, leistet Ihre Haftpflichtversicherung und tritt damit an die Stelle des nach BGB oder StVG Schadenersatzpflichtigen.

Ebenso lehnt Ihre Versicherung nach Prüfung und Feststellung fehlender gesetzlicher Haftungsgrundlagen unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Die reinen Anwalts- und Gerichtskosten, die bei der Abwehr der gegnerischen Schadenersatzforderungen entstehen, belasten den Vertrag nicht. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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