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Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem Sie sich als Versicherter wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger, vollstationärer Heilbehandlung befinden, längstens jedoch für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
"Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage."

Darüber hinaus gewähren die Versicherungsgesellschaften beitragsfrei Leistungen, wenn die versicherten Personen im Schadenfall ihrer Anschnallpflicht nachgekommen sind. Diese Leistung kann in Form eines zusätzlichen Krankenhaustagegeldes gezahlt werden. Die Leistungszeiträume sind abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherung. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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