Versicherungslexikon

Mindestdeckung

Ihre Versicherung ist verpflichtet, leistungspflichtige Schäden mindestens bis zur Höhe der gesetzlichen Deckungssummen bzw. Mindestdeckungssummen abzudecken. Diese betragen für

  • Personenschäden 2.500.000 €,
  • Sachschäden 500.000 €,
  • Vermögensschäden 50.000 €.

Höhere Versicherungssummen können vereinbart werden.

Versicherungssumme [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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