Mindestdeckung
Ihre Versicherung ist verpflichtet, leistungspflichtige Schäden mindestens bis zur Höhe der gesetzlichen Deckungssummen bzw. Mindestdeckungssummen abzudecken. Diese betragen für
- Personenschäden 2.500.000 €,
- Sachschäden 500.000 €,
- Vermögensschäden 50.000 €.
Höhere Versicherungssummen können vereinbart werden.
Versicherungssumme [Lexikon Stand: 31.03.2009]
Im Autoversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Autoversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
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