Öffentliche Wege und Plätze
Darunter versteht man Wege und Plätze, die rein rechtlich für jedermann zugänglich sind. Nicht dazu gehören z. B. umzäunte Privatgrundstücke. Für jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Wegen und Plätzen betrieben wird, muss der Halter in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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