Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher
nicht mit Strafe, sondern nur mit Geldbuße geahndet werden. Soweit sie nicht ein grob fehlerhaftes Verkehrsverhalten darstellen sind die meisten Verkehrsverstöße Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung befasst sich nicht mit Ordnungswidrigkeiten. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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