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Pflichtversicherungsgesetz = PflVersG

Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) regelt die generelle Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass bei Einhaltung aller rechtlichen Grundsätze jeder Geschädigte im Rahmen der Leistungspflicht des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers entschädigt wird.

Das Pflichtversicherungsgesetz bestimmt auch die Mindestversicherungssummen (gesetzliche Deckung) für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in Deutschland.

Für einen Geschädigten besteht ein gesetzlicher "Direktanspruch" gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers. Dies stellt eine Besonderheit unter den Haftpflichtversicherungen dar. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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