Start » Versicherungslexikon » Autoversicherung Lexikon » Reifenschaden

Reifenschaden

Reine Reifenschäden sind weder in der Fahrzeugteilversicherung noch in der Fahrzeugvollversicherung abgedeckt. Reifenschäden werden nur ersetzt, wenn durch dasselbe Schadenereignis auch weitere ersatzpflichtige Schäden am versicherten Fahrzeug auftreten.

Beispiel für Leistungseinschränkung:
Reifen am versicherten Fahrzeug werden zerstochen.

Beispiel für Leistung:
Bei einem Fahrzeugbrand verbrennen die Reifen am versicherten Fahrzeug mit.

Fahrzeugteilversicherung [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Autoversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Autoversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de