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Rückstellungen

Nach Eingang der Schadenmeldung bildet die Versicherung bereits eine Rückstellung in der zu erwartenden Schadenersatzhöhe. Besondere Relevanz hat dies am Ende des Kalenderjahres für den Schadenfreiheitsrabatt. Hier gilt der Vertrag bereits als schadenbelastet. Sie werden entsprechend der Rückstufungsregelung nach Schadenfällen in die niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
Sollte innerhalb von drei Jahren nach Prüfung der Haftungsfrage durch die Versicherung für Sie keine Haftung für den gemeldeten Schaden und damit keine Schadenersatzpflicht bestehen, wird der Vertrag wiederhergestellt, als ob er schadenfrei gewesen sei.

Anwalts- und Gerichtskosten, die bei der Abwehr der gegnerischen Schadenersatzforderungen entstanden sind, belasten den Vertrag nicht. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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