Sachschäden
Ein Sachschaden liegt vor, wenn "Sachen" durch ein Schadenereignis beschädigt oder zerstört werden. Die gesetzliche Schadenersatzpflicht erstreckt sich auf die Kosten von Reparatur bzw. Wiederbeschaffung der beschädigten oder zerstörten Sachen sowie Folgekosten.
Ersatzpflichtige Kosten aus Sachschäden können sein:
- Reparatur des beschädigten Fahrzeugs,
- Mietwagenkosten,
- Nutzungsausfall,
- Ersatz beschädigter oder zerstörter Ladung,
- Wertminderungsausgleich.
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