Schadenfall
Der Schadenfall ist in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung die Forderung von Schadenersatz gegenüber dem Versicherten oder den im Vertrag mitversicherten Personen durch einen Dritten. Werden Ihnen gegenüber Schadenersatzforderungen gestellt, übergeben Sie das Problem Ihrer Versicherung. Die Versicherung übernimmt dann die Prüfung der Haftungsfrage für Sie, lehnt unberechtigte Forderungen des Dritten ab oder bezahlt berechtigte Forderungen im Rahmen des Vertrages (Leistungsumfang und Deckungssumme).
Die bei der Abwehr von Schadenersatzforderungen entstehenden Kosten (Anwalt und Gericht) werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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