Schadenfreiheitsklassen
Die Anzahl der schadenfreien Jahre stellt ein subjektives Gefahrenmerkmal für die Tarifierung in der Kraftfahrzeughaftpflicht- bzw. Fahrzeugvollversicherung, nicht jedoch der Teilversicherung, dar. Sie drücken sich in den Schadenfreiheitsklassen mit dem jeweilig festgelegten Schadenfreiheitsrabatt in Prozent aus.
Die Einordnung in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse ist von tatsächlich unfallfrei gefahrenen Kalenderjahren abhängig. Für Ihre Versicherung gilt ein unfallfrei gefahrenes Kalenderjahr als schadenfreies Kalenderjahr, wenn sie für das versicherte Fahrzeug keine Leistungen erbringen bzw. keine Rückstellungen bilden musste. Je mehr schadenfreie Jahre Sie haben, je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger Ihr Versicherungsbeitrag.
Einstufung [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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