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Schadenrückkauf

Nicht immer lohnt es sich, jeden entstandenen Schaden über Ihre Versicherung regulieren zu lassen.
Wenn Sie jeden kleinen Schaden über Ihre Versicherung regulieren, so kann sich dies für lange Zeit beitragsbelastend auswirken.

Wenn die Haftpflichtversicherung einen gegnerischen Anspruch reguliert, wird oft erst nach Abschluss der Regulierung die Höhe der Ersatzleistung deutlich. Um Ihnen die Möglichkeit der Selbstregulierung zu geben, ist die Versicherung verpflichtet, Sie bei Schadenersatzleistungen unter 500 darüber zu informieren und die Möglichkeit des Schadenrückkaufs anzubieten. Nach dieser Mitteilung haben Sie sechs Monate Zeit, den bereits regulierten Schaden zurückzukaufen.

Eine Rückkaufmöglichkeit eines regulierten Schadens in der Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) ist grundsätzlich nicht gegeben. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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