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Selbstbeteiligung

Die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen im Rahmen der Fahrzeugversicherung für den Schadenfall ist unter zwei Aspekten zu sehen:

Sie haben mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung eine direkte Einflussmöglichkeit auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages.
Es gilt die Regel: Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der Beitrag. Die Versicherungen bieten unterschiedliche Selbstbeteiligungen bzw. Selbstbeteiligungskombinationen an. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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