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Sonderausgabenabzug

Aufgrund der sozialen Bedeutung der Haftpflichtversicherung, die zum einen das Vermögen des Schädigers vor Schadenersatzansprüchen schützt und zum anderen dem Geschädigten bei berechtigten Ansprüchen eine Ersatzleistung garantiert, erkennt der Gesetzgeber die
Beiträge als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzuges an. Die Abzugsmöglichkeit gilt grundsätzlich für alle Beiträge zu Haftpflichtversicherungen und damit auch für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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