Todesfallleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall vereinbarten Summe. Bei Versicherten unter 14 Jahren beträgt die Leistung für den Todesfall höchstens 5.000 €. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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