Unfall
Für die Fahrzeugversicherung liegt ein Unfall vor, wenn
"... durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis ..." einen Schaden am versicherten Fahrzeug zur Folge hat. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden.
Führt eine dieser Ursachen zu einem Unfallschaden im Sinne o. g. Definition, dann sind die Folgeschäden durch diesen Unfall über die Fahrzeugvollversicherung gedeckt, nicht aber der verursachende Fahrzeugdefekt.
Beispiel:
Durch einen Bruch der Antriebsachse gerät das Fahrzeug außer Kontrolle und prallt gegen einen Baum. Unfallschäden am versicherten Fahrzeug werden ersetzt, nicht aber die gebrochene Antriebsachse.
Reine Reifenschäden sind weder in der Fahrzeugteilversicherung noch in der Fahrzeugvollversicherung abgedeckt. Reifenschäden werden nur ersetzt, wenn durch dasselbe Schadenereignis auch weitere ersatzpflichtige Schäden am versicherten Fahrzeug auftreten.
Fahrzeugvollversicherung [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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