Vermögensschaden
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder auf einen Personen- noch auf einen Sachschaden zurückzuführen ist. Man bezeichnet diese Schäden auch als echte Vermögensschäden.
Vermögensschäden, die ursächlich mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen, bezeichnet man als unechte Vermögensschäden. Die Regulierung unechter Vermögensschäden durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfolgt über die laut Vertrag festgelegten Deckungssummen für Personen- oder Sachschäden.
Ersatzpflichtige Kosten aus Vermögensschäden können sein:
- Taxikosten nach "Zuparken",
- Blockieren einer Waschanlage durch Schlüsselverlust.
Ob für die genannten Schadenbeispiele auch Deckung durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht, hängt von der Prüfung der gesamten Umstände des Schadenfalls ab.
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