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Verschulden

Das Verschulden ist im Zivilrecht eine der Grundvoraussetzungen, die einem Schädiger nachgewiesen werden muss, damit er für einen von ihm verursachten Schaden eintreten muss. Eine Ausnahme bildet hier die Gefährdungshaftung; hier haftet der Schädiger ohne Verschulden allein aus dem Besitz einer Sache (in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aus dem Halten eines Fahrzeugs).
Der Gesetzgeber unterscheidet das Verschulden aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Gefährdungshaftung [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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