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Versicherte Person

Neben dem Versicherungsnehmer als Vertragspartner sind auch Halter, Eigentümer und Fahrer des im Versicherungsvertrag bezeichneten Kraftfahrzeugs mitversichert. Der Halter des Fahrzeuges wird im Kraftfahrzeugschein dokumentiert. Der Eigentümer hat die rechtliche Verfügungsgewalt, er wird namentlich im Kraftfahrzeugbrief bezeichnet.

Fahrer im Sinne des Versicherungsvertrages ist der berechtigte Fahrzeugführer. Er übt die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug zum Zeitpunkt eines Schadenereignisses aus.
Darüber hinaus sind im beruflichen Bereich weitere Personen mitversichert: Beifahrer, Omnibusschaffner, Arbeitgeber, Dienstherr (mit Zustimmung des Versicherungsnehmers).
Alle versicherten Personen können ihre Versicherungsansprüche selbstständig geltend machen.
In der Insassenunfallversicherung sind versicherte Personen
"... die berechtigten Insassen des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs ...."

Insassenunfallversicherung [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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