Versicherungssteuer
Ihre Beiträge als Versicherungsnehmer einschließlich sonstiger von Ihrer Versicherung erhobenen Gebühren unterliegen der Versicherungssteuer, einer öffentlich-rechtlichen Abgabe, ähnlich der Umsatzsteuer beim Verkauf von Waren. In der Kraftfahrtversicherung beträgt sie 16 %. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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