Versicherungssumme
Die Kraftfahrtversicherungen in Deutschland bieten verschiedene Versicherungssummen bzw. Summenkombinationen für die Haftpflichtversicherung an. Einheitlich für alle Versicherungen sind die Mindestdeckungssummen. Sie sind im Pflichtversicherungsgesetz festgeschrieben und dienen der Grundabsicherung. Neben den Mindestversicherungssummen gibt es die so genannte unbegrenzte Deckung:
8 Mio. € je verletzte oder getötete Person, Sachschäden und Vermögensschäden in voller Höhe.
Nur im Rahmen der unbegrenzten Deckung können Schädiger und Geschädigter sicher sein, dass jeder entstandene und ersatzpflichtige Schaden, falls er versichert ist, auch in vollem Umfang reguliert wird.
Mindestdeckung [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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