Vorläufige Deckung
Eine Sonderform der Deckung stellt die vorläufige Deckung dar. Hier erhalten Sie vor Abschluss der Prüfung des Versicherungsunternehmens und vor Annahme des Antrages Versicherungsschutz.
Die vorläufige Deckung ist kein Vorvertrag, da die Vertragspartner nicht automatisch zum Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sind, sondern ein selbstständiger Versicherungsvertrag vor der vollständigen Einigung der Vertragspartner über einen endgültigen Versicherungsschutz. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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