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Wasserhaushaltsgesetz

Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Haftung von Personen festgelegt, die Tätigkeiten ausüben, die mit den Gefahren für den Wasserhaushalt verbunden sind. In der Krafthaftpflichtversicherung ist dies der Halter eines Fahrzeugs.

Das betrifft in erster Linie das Einleiten von Stoffen in ein Gewässer (auch Grundwasser). Hier gilt die Regelung der Gefährdungshaftung, nach der Sie als Halter eines Fahrzeugs auch ohne Verschulden haften, wenn z.B. Öl aus Ihrem Fahrzeug austritt und den Boden oder ein Gewässer verunreinigt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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