Start » Versicherungslexikon » Autoversicherung Lexikon » Widerrechtlichkeit

Widerrechtlichkeit

Widerrechtlich handelt, wer Rechtsgüter eines anderen verletzt, ohne dafür Rechtfertigungsgründe zu haben. Rechtfertigungsgründe sind:

  • Notwehr,
  • Notstand,
  • Selbsthilfe,
  • Einwilligung des Geschädigten (der Geschädigte stimmt der Verletzung seiner persönlichen Rechtsgüter zu).
[Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Autoversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Autoversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de