Widerrufsrecht
In allen Versicherungssparten, außer der Lebensversicherung, wird Ihnen als Antragsteller
ein gesetzliches Widerrufsrecht beim Antrag auf eine Versicherung mit einer längeren Laufzeit als einem Jahr gewährt. Der Widerruf muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrages schriftlich erfolgen. Über das Widerrufsrecht sind Sie schriftlich zu belehren. Die Belehrung haben Sie durch Unterschrift zu bestätigen. Unterbleibt dies, so erlischt das Widerrufsrecht erst einen Monat nach Zahlung der Erstprämie. Bei Gewährung eines sofortigen Versicherungsschutzes direkt nach Antragstellung entfällt Ihr Widerrufsrecht. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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