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Zulassung des Kraftfahrzeuges

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Straßenverkehr erfolgt behördlicherseits durch das zuständige Zulassungsamt oder die Zulassungsstelle. Eine Zulassung erfolgt nur gegen Vorlage der "Doppelkarte" und des Personalausweises.

Doppelkarte [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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