Zweitwagenregelung
Die Zweitwagenregelung besagt, dass ein PKW in SF 1/2 eingestuft werden kann, wenn auf denselben Versicherungsnehmer bereits ein PKW zugelassen ist und dieser mindestens in der SF 1/2 eingestuft ist. Diese Regelung kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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