ABB
ABB bedeutet Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (§ 5 Abs.3 BSpKG). Sie sind ein wesentlicher Bestandteil in einem Bausparvertrag und enthalten alle Bedingungen, die für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem jeweiligen Anbieter (Bausparkasse) und einem Kunden (Bausparer) von Bedeutung sind. Zudem müssen die ABB aufsichtsrechtlich genehmigt werden. Die wichtigsten Punkte, die in den ABB festgelegt werden, sind die Reihenfolge, Höhe und Fälligkeit der Leistungen des Bausparers und der Bausparkasse, die Verzinsung der erbrachten Einlagen bzw. Darlehen der Vertragspartner, die Höhe der verlangten Gebühren und entstehenden Kosten und gegebenenfalls die Art der Absicherung (z.B. Bausparversicherung) des Bauspardarlehens. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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