Start » Versicherungslexikon » Baufinanzierung Lexikon » Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB)

Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB)

Eine AB ist für die Bildung von Sondereigentum an Wohnungen (Wohneigentum) oder an Räumen, die nicht zu Wohnzwecken verwendet werden (Teileigentum) erforderlich. Ebenfalls wird die AB für die Bestellung eines Dauerwohnrechts oder eines Dauernutzungsrechts benötigt.
Die, durch die zuständige Baubehörde ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung, bestätigt dem Bauherrn oder Eigentümer eines Mehrfamilienhauses eine bauliche Trennung der Wohneinheiten. Das ist der Fall, wenn eine Wohnung durch Wände und Decken von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen getrennt ist und einen eigenen (verschließbaren) Zugang von außen (z.B. Treppenhaus) hat. Zusätzlich können auch Räume, die außerhalb dieses Bereichs liegen, dazu zählen. Das wären zum Beispiel Räume im Keller, im Dachspeicher oder auch Stellplätze in Garagen sein. Das Wohneigentumsgesetz ist die Grundlage einer AB und die Voraussetzungen im § 3 Abs. 2 Satz 1geregelt. Mit einem Aufteilungsplan und der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird ein eigenes Grundbuchblatt für jede Wohneinheit im Grundbuch angelegt, so das eine Eintragung von Miteigentümern möglich ist. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

Im Baufinanzierung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Baufinanzierung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de