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Allgemeine Darlehensbedingungen

Die allgemeinen Darlehensbedingungen regeln alle Rechte und Pflichten der beiden, am Darlehensvertrag beteiligten, Parteien. Meist sind diese Bedingungen von der Bank vorformuliert und für alle Kunden des Kreditinstitutes gleichermaßen gültig. Im Falle einer Nichtanerkennung der Bedingungen wird es in der Regel zu keinem Vertragsabschluss kommen. Außerdem sind die allgemeinen Darlehensbedingungen an das AGB-Gesetz gebunden und unterliegen somit nicht der Willkür des Darlehensgebers. Sollten Sonderregelungen zwischen Darlehensnehmer und der Bank getroffen werden, müssen diese gesondert festgehalten und niedergeschrieben werden. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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