Anderkonto
Das Anderkonto wird allgemein auch als Notaranderkonto bezeichnet und steht für ein treuhänderisch verwaltetes und im Namen des Notars geführtes Konto. Andere Berufsgruppen, die Anderkonten führen, sind beispielsweise Insolvenzverwalter oder Rechtsanwälte. Diese Konten unter keinen Umständen weder dem persönlichen Zweck des Kontoinhabers dienen, noch zu dessen Vermögen gerechnet werden. Vor allem beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie kann das Notaranderkonto eine Garantie für einen sicheren Geldtransfer vom Käufer zum Verkäufer und den sicheren Eigentumsübergang vom Verkäufer zu Käufer sein. Denn erst mit der Eintragung in das Grundbuch ist der Immobilienkäufer auch der eigentliche Besitzer. Dem Käufer wird im Gegenzug eine fristgerechte und ordentliche Bezahlung des Kaufpreises zugesichert. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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