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Anfänglicher effektiver Jahreszins

Um den Darlehensnehmer vor verschleierten Kosten bei seinem Kredit zu schützen, fordert der Gesetzgeber von der Bank, das genaue Angaben über die anfallenden Kosten für das Darlehen macht. Ebenso muß die Bank laut Preisangabenverordnung den Prozentsatz der anfallenden Zinsen angeben. Bleibt dieser während gesamten Tilgungszeit des Kredites gleich, wird von einem effektivem Jahreszins gesprochen. Ändert sich der Zinssatz jedoch während der Tilgungszeit, wird der erste für das Darlehen festgelegte Zinssatz angegeben und von einem anfänglichen effektivem Jahreszins gesprochen. Das ist normalerweise bei Darlehen mit variablen Zinssätzen oder bei Krediten mit zeitlich begrenzter Zinsbindung der Fall. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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