Annahmeerklärung
Wird ein Darlehen von der Bank genehmigt und somit der Darlehensantrag vom Kreditgeber angenommen, bekommt der Darlehensnehmer in der Regel eine schriftliche Annahmeerklärung zugesandt, in der sowohl der vereinbarte Zinssatz als auch die Höhe (der Nominalbetrag) seines gewünschten Kredites genannt werden. Ebenfalls kann der Kunde aus diesem Schreiben die etwaige Kontonummer seines Kreditvertrages entnehmen. Sollten der Bank noch Unterlagen fehlen, die zur Auszahlung des Darlehens notwendig sind, wird sie das dem Darlehensnehmer ebenfalls in diesem Schreiben mitteilen. Benötigt der Kreditnehmer noch Unterlagen, die im Falle einer vereinbarten Grundschuld für die Eintragung in das Grundbuch fehlen, bekommt er diese zusammen mit der Annahmeerklärung zugeschickt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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